Nie wieder Twitter #lasttweet

Screenshot: @azche24 zuletzt bei Twitter

Unter dem Pseudonym @azche24 habe ich etwa 10 Jahre lang selten geschrieben, aber oft und gern gelesen. Und dann kam der unsägliche, der Realtiy-TV Präsident der USA. Und es kam eine von diesen Influencerinnen aus dem Hause Kardashian – “my ass will blow the internet”. Und dann kamen auch immer wieder ehemalige ParteifreundInnen der Grünen, die (ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen von der SPD und wohl auch anderer Parteien) offenbar meinen, der faktenfreie Einzeiler, das stumpfe Gesudel, das Herumpusten von halbgaren Ansichten (und seltener Einsichten) aller Art wäre Politik oder wichtig. Da wird nach Herzenslust herumgekaspert, werden Halbwahrheiten und zum Teil aberwitzige Statements abgesetzt – es liest sich oft, als würden minderbegabte Mittelstüfler versuchen, ihren Anzeigenplatz in der Tageszeitung oder die leeren Seiten ihrer lokalen Schülerzeitung zu füllen. Um jeden Preis.

Was als Informationsmedium – sozusagen als Pressespiegel begann, wo ich mich schnell informieren und Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen aggregieren konnte – es verkam zum Meinungsmedium, zur Plattform für selbsterenannte Auskenner, Trolle, Reality-TV Operettenkasper und für Hater aller Art. Möchtegern-Models, Frauen von Fußballspielern und natürlich Johnny Kaschulke aus der Eckkneipe – alle wollen sie etwas loswerden, Glaubenssätze, Ansichten und oft einfach nur Hass. Dazu kommen Möchtegern- und richtige Politiker bis hinunter auf Kreis- und Abteilungsebene der Parteien. Jede/r hat Ansichten, Meinungen – es ist so öde! Und leider (bis auf die offensichtliche Freude an der Selbstdarstellung) auch nicht relevant.

Und alle füttern sie damit eine Firma, deren größte Umsatzbringer genau solche Suppenkasper sind wie die eingangs genannten. Es wurde für mich zunehmend schwer erträglich. Zumal das Medium (ursprünglich noch mit 180 Zeichen) sich nicht für differenzierte Analyse eignet, wohl aber für One-Liner und Krawall aller Art.

Und dann war da noch der berühmte “Rotwein-Tweet” des Robert Habeck, der am späten Abend Mist twitterte, nur um am nächsten Morgen zu merken, dass dies Mist war. Und sich (das muss man ihm wirklich hoch anrechnen) sofort von Twitter verabschiedete.

Denn es gibt keine andere Konsequenz als diese – es ist niemandem verwehrt, durch Talkshows zu tingeln, Fotos vom eigenen Hintern ins Internet zu stellen oder in jeder Form herumzutrollen. Aber wer da mitmacht, füttert das Biest. Sorry, aber bleibt dran – es geht auch ohne Twitter!

PayPal macht Ärger zu Geld

Der mit dem Konzern Ebay verbundene Bezahldienst PayPal hat ein mehr als seltsames Geschäftsgebaren. Er bedarf dringend der Kontrolle durch die deutsche Bankenaufsicht und sollte seine Geschäfte in Deutschland nur noch dann ausüben dürfen, wenn diese bankähnlichen Geschäfte nach den Standards der Europäischen Gemeinschaft und dem deutschen Verbraucherrecht entsprechend abgewickelt werden. Seit mehr als 5 Jahren bin ich dort Kunde, und dann passiert dieses:

Ich habe seit Jahren einen PayPal-Account und mehr als 600 positive Ebay-Bewertungen. Meine Guthaben aus Ebay-Verkäufen lagen (selbstverständlich unverzinst) oft monatelang auf dem Konto von PayPal herum. Beim meinen letzten beiden Ebay-Transaktionen wurde dann überraschend und ohne erkennbaren Grund die Kaufpreiszahlung der Käufer einbehalten. Zum Zeitpunkt des Einbehalts wies mein Konto bei PayPal (seit Monaten) ein Guthaben auf. Der Einbehalt diene (so die Email von PayPal) dazu,

„eine sichere Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und den Käufern aufbauen“.

Das ist nicht richtig. PayPal behält vielmehr vertragswidrig Gelder des Kunden ein, um das Risiko von Rückabwicklungen im Zusammenhang mit dem viel beworbenen „Käuferschutz“ auf den Verkäufer abzuwälzen. Oder aus anderen Gründen. Solche letztlich willkürlichen Einbehalte sind zwar durch die AGB des Bezahldienstes erlaubt. Diese AGB jedoch dürften (und dies bestätigen mir zahlreiche Kundenberichte im Internet) regelmäßig einer gerichtlichen Überprüfung durch deutsche Gerichte nicht standhalten. Denn der allein von Ansichten, Meinungen und nicht näher dargelegten Unternehmensgrundsätzen des Finanzdienstleisters abhängige Einbehalt von Kundengeldern verstößt meines Erachtens offensichtlich gegen § 307 Abs. 2 BGB. Denn der Finanzdienstleister stellt sich auf die Seite der Handelsplattform Ebay und behält ein, ohne dies in irgendeiner Weise begründen zu wollen/müssen. Damit verstößt PayPal nicht nur gegen den Grundsatz des Bankgeschäfts, das Geschäft des Kunden (Kunde ist eigentlich Ebay, mit den Einlagenguthaben der Teilnehmer verdient PayPal nur zusätzliches Geld) nicht zum eigenen- zu machen. Vielmehr stellt meines Erachtens dieses Verhalten möglicherweise sogar eine strafbare Veruntreuung oder Unterschlagung dar. Die Bank, welche (ohne selbst offene Forderungen gegen den Kunden zu haben) mal eben so die Auszahlung von Guthaben verweigern darf, die möchte ich sehen.

PayPal hat mich längste Zeit als Kunden gehabt. Und das EU-Mitglied Luxemburg, das mit Ebay und PayPal beide Dienste beherbergt und mit seinen absurd niedrigen Umsatzsteuersätzen in meinen Augen so eine Art „Finanzdienstleistungsparadies“ im EU-Raum darstellt, sollte zumindest ansatzweise die europäischen Richtlinien über Verbraucherschutz beachten. Eine Verbandsklage oder einen Verbraucherschutzverein scheint es in Luxemburg jedenfalls nicht zu geben. Und noch absurder wird diese Posse, wenn man weiß, dass PayPal Deutschland mit seiner EDV im Europarc Dreilinden sitzt, unmittelbar vor den Toren Berlins.

Eine Petition gegen das Geschäftsgebaren von PayPal kann man bei avaaz.org zeichnen.

Amy Winehouse – geniale Jazzmusikerin?

Wenn die NETZEITUNG MUSIC: Chronik eines angekündigten Todes nach dem Konzertbesuch einer beeindruckten Journalistin dramatisch vermeldet, die britische Popsängerin Amy Winehouse sei nicht nur vollständig zugedröhnt, sondern auch brilliant, ja genial…

Also da hatte ich schon nach dem sehr ruppig gesungenen Erstling „Frank“ erhebliche Zweifel. Und die haben sich bis heute nicht gelegt. Amy Winehouse ist nach meinen bescheidenen Vergleichsmöglichkeiten keine brilliante Sängerin. Konzertbesucher, die solches behaupten, mögen einmal Madeleine Peroux, Malia, Rebekka Bakken oder Holly Cole hören, um überhaupt eine Vergleichsmöglichkeit zu haben. Und von Genie ist Amy Winehouse mit Sicherheit ebenso weit entfernt wie vom Jazz. Wer solche verquasten Huldigungen von sich gibt, outet sich damit als skandal-lüstern und kann dies in der gelben Presse besser unterbringen. Oder sollte sich einmal Gedanken machen über die Zusammenhänge zwischen öffentlichem Drogenkonsum, gefälliger Vermarktung und Musikindustrie.

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Supertramp gefällt mir erst heute

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[Rating:4]

In den 80er mochte ich Supertramp nie, weil jeder diese Musik hörte (und ich Blues mehr mochte). Heute zeigt dieser Sampler, dass dies eine sehr professionelle Band war, die durch guten Gesang, die charakteristischen Stakkato-Figuren des Keyboarders und vor allem einen tollen, durchsichtigen, luftigen Sound auffällt.

Aus einer Zeit, als die meisten Pop-Produktionen mit Kompressor zusammengematscht und auf Radio getrimmt wurden (Beispiel: „Let’s Dance“ von David Bowie), haben wir hier eine Klangperle: Interessante Hallräume, verspielte Echoeffekte, krachendes E-Piano, nette Hintergrundgeräusche („School“), donnernde Drums und einen Sänger, dem man von den Lippen lesen kann. Und die Lieder haben durchaus Substanz. Vergleichbar mit Abba sind die Hooklines unglaublich eingängig, jeder Song hat sein Gesicht und die Texte sind auch nicht schlecht. Der Song „Hide In Your Shell“ zum Beispiel ist ein absolut klassischer, toller Pop-Song vergleichbar mit „Yesterday“.

Da stört es mich persönlich kein bisschen, dass dies vielleicht nicht der oberamtliche und repräsentative Überblick über das Gesamtwerk der Band ist.

Jazz und Midlife-Crisis

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[rating:5]

Joni Mitchell verlässt hier die experimentelle Phase ihres früheren Albums „Hissing Of The Summer Lawns“.  Und wendet sich entschieden und gekonnt dem Jazz sowie ernsten Themen einer Mittdreißigerin zu: Vergangene Jugend, im Bürgerlichen gestrandete Freunde, Einsamkeit auf Reisen.

Sind die Lyrics schon teilweise hypnotisch und genau wie etwa die Beschreibung der „Sharon“, so ist es die Musik erst recht. Ich kenne kein Album einer Singer/Songwriterin, welches so stimmig instrumentiert, so homogen und abwechslungsreich zugleich ist. Der Sound wird bestimmt von den schnell geschlagenen, offenen Jazzakkorden von Mitchell, zu denen die Musiker singenden Bass und fließenden Rythmusteppich gekonnt beisteuern. Selbst eine langsame Bar-Jazz Nummer wie „Blue Motel Room“ bekommt durch den gedeckten, mittigen Sound und den feinen Jazzbesen des Drummers unverwechselbare Klasse. Neil Young steuert einige klagende, verhauchte Harmonica-Töne bei.

Durch den prägenden, mittigen Gitarrensound von Mitchell, dem sich alle anderen Musiker geschmackvoll unterordnen, bekommen auch die schwächeren Songs des Albums eine Eindringlichkeit und einen Glanz, der eine wirklich gelungene Produktion auszeichnet. Mitchell rettet hier die lyrischen Bilder und die markanten Songstrukturen ihrer frühen (Folk-)Alben gekonnt hinüber in den Jazz und schafft ein völlig zeitloses Album.

Herwig Mitteregger – Die besten Songs 1983 – 1993

Top Pop – Sahne Texte nah am Schlager , 11. Oktober 2006
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[rating:4]

Herwig Mitteregger ist ja eigentlich Österreicher. Daher vielleicht diese lakonischen, knappen, treffenden Texte, die nahe an der Alltagssprache sind und trotzdem Bilder erzeugen, die einfach einmalig sind.

Er ist auch 10 Jahre Profimusiker gewesen, als seine Solokarriere begann. Das führt zu einem Produktionsniveau, welches im Sound modern und im Arrangement unglaublich sicher und geschmackvoll ist. Seine knalligen elektronischen Drums und die nuschelige Stimme halten diese breite Palette von Liebesliedern, Beobachtungen, Kurzdramen, Chansons und Schlagern zusammen. Im Gegensatz zu ähnlichen Produktionen: Nicht so bemüht wie Manfred Maurenbrecher, nicht so kitschig und verquast wie Grönemeyer, nicht so belanglos und beliebig wie Danzer, Ambros und Co.

Für mich mit Abstand die besten deutschen PopNahAmSchlager-Songs eines deutschen Solokünstlers. Herr Mitteregger hätte als Schlagerproduzent ein Vermögen verdienen können – gut, dass er Rocker geblieben ist.

Alltagslyrik der Spammer

Das steht für sich und ist wirklich gelungen:

Sie Lukas Dieckmann für beschriftete Paola Erbfehler was,
nach Abtrieb geklebt wir nach ausstrahlen
Paola ich durchgekreuzt gleich Berlepschschlüpfer Dörrpflaume
entvölkern kennen Abdomen.

Für den Spamfilter eines großen Providers reicht das um die Klick-Hier Mail durchzulassen.

Und ich bin begeistert, welche oberaffenscharfen Wortkombinationen sich Spammer ausdenken, um ihren Geschäften nachzugehen.

Veröffentlicht unter Web

RA Udo Vetter macht la(o)w blog

Der law blog gefällt mir. Ich habe ja eher selten Einblicke in den Alltag von Strafverteidigern. Und die Kommentare sind zahlreich. Und komisch sind sie auch.

Das mit dem lowblog ist ein Wortspiel. Einfach mal auf der Site suchen.

Recht zweiter Klasse

Im Jahre 1999 habe ich über Recht zweiter Klasse geschrieben. Das hat mir die erfolglose Abmahnung eines Kollegen eingebracht, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig war. 7 Rechtschreibfehler auf 5 Absätzen Email hatte das damals.
Die Anwaltskammer Berlin schrieb mir dann einen unengagierten Brief, in dem die Rede war von einem grenzwertigen Internetauftritt.
Auch heute noch stehe ich dazu. Soll sich bitte kein wackerer Einzelanwalt auf den Schlips getreten fühlen. Es ist nur einfach ein anderes (und auch subjektiv für den Anwalt besseres-) Arbeiten als Spezialist. Und da ich jetzt den Internetauftritt der Kanzlei dringend renovieren muss (ich mache ja kaum noch normale Mieterberatung, sondern vertrete überwiegend die andere Seite) wollte ich dieses kleine Schätzchen der 90er Jahre noch in’s Weblog retten, bevor es dem Redesign der Kanzlei-Site zum Opfer fällt.
Und jedes Mal, wenn ich beim Warten auf eine Mietsache den genervten Anwalt des Handykunden gegen den gelangweilten Anwalt des Mobilfunkanbieters antreten sehe, ist es wieder da, das Recht zweiter Klasse.

EDV-Hölle

Auf dem Rechner eines Klienten hatte ich – beim Warten auf den nächsten Termin Firefox installiert. War easy. Wie üblich hatte der Benutzer, unter dem ich angemeldet war, vollen Zugriff auf das gesamte System. Ich war es leid ständig mit dem Internet-Explorer von MS auf meinen Infoseiten herumzurudern.

Am nächsten Tag bekomme ich eine aufgeregte Mail:

Die Fernwartung hat entdeckt, dass der Benutzer %MEIN-USERNAME% gestern um 16.13 Uhr Firefox installiert hat. Dabei wurde ein USB-Stick verwendet. Firefox ist auf einem Server von Suse nicht zulässig. Daher musste der gesamte Rechner vom IT-Service plattgemacht und neu installiert werden. Das kostet Geld, viel Geld! Bitte nie wieder Firefox installieren (abgekürzt sinngemäß).

Also USB-Stick war nicht. Schöne Grüße an den IT-Service. Der Rechner ist scheunentoroffen. Wie üblich: Jeder darf alles. Der Mitarbeiter, an dessen Platz ich bei den Beratungsterminen sitze, hat jeden Müll der Welt installiert einschließlich Scannertreiber aller Art, Virenscanner (braucht der das?) und diverse Systemstartprogramme.

Außerdem läuft auf dem Rechner Win-VNC. Damit auch wirklich jeder Hacker aus der ganzen Welt auf den Rechner zugreifen kann. Schönen Gruß an den IT-Service: Firefox läuft überall. Sogar auf einem Suse-Server und selbst auf meinem USB-Stick. Nur auf einem so offenen Rechner läuft nichts sehr lange, weil schon die residenten Programme des ständigen Benutzers ausreichen, um jeden Rechner zum Abflug zu bringen.

Vielleicht braucht dieser Klient ja mal einen ordentlichen (und preiswerteren-) IT-Service.

MietrechtsInfo.de – Die neue Site für mietrechtliche Informationen

Ein wenig stolz bin ich ja schon. Nach langen Mühen und vielen Experimenten mit den verschiedenen ContentManagement-Systemen (CMS) habe ich mit Hilfe meiner Mitarbeiterinnen im Büro endlich diese Site MietrechtsInfo.de – Home zum Laufen bekommen.

Nicht nur für die weite Welt, sondern auch ganz persönlich für mich eine riesige Erleichterung. Unterwegs bei Mandanten oder in einer externen Beratung, zu Hause beim Diktieren – überall kann ich jetzt mit Hilfe eines ganz normalen Browsers auf die einschlägige Rechtsprechung der letzten Jahre zugreifen. Und die Entscheidungen hatten wir für meine Fortbildungsreihen ohnehin. Auch das Konvertieren war wesentlich weniger aufwändig als befürchtet.

Ein kleiner Schritt…

Bei der Auswahl der CMS-Software hat mir übrigens die Site OpenSourceCMS sehr geholfen. Ohne dieses Projekt wäre ich bei der Auswahl der geeigneten Software wohl völlig gescheitert. Denn es gibt etwa 50 verschiedene Programme in dieser Sparte und nur die wenigsten davon taugen etwas.