Der mit dem Konzern Ebay verbundene Bezahldienst PayPal hat ein mehr als seltsames Geschäftsgebaren. Er bedarf dringend der Kontrolle durch die deutsche Bankenaufsicht und sollte seine Geschäfte in Deutschland nur noch dann ausüben dürfen, wenn diese bankähnlichen Geschäfte nach den Standards der Europäischen Gemeinschaft und dem deutschen Verbraucherrecht entsprechend abgewickelt werden. Seit mehr als 5 Jahren bin ich dort Kunde, und dann passiert dieses:
Ich habe seit Jahren einen PayPal-Account und mehr als 600 positive Ebay-Bewertungen. Meine Guthaben aus Ebay-Verkäufen lagen (selbstverständlich unverzinst) oft monatelang auf dem Konto von PayPal herum. Beim meinen letzten beiden Ebay-Transaktionen wurde dann überraschend und ohne erkennbaren Grund die Kaufpreiszahlung der Käufer einbehalten. Zum Zeitpunkt des Einbehalts wies mein Konto bei PayPal (seit Monaten) ein Guthaben auf. Der Einbehalt diene (so die Email von PayPal) dazu,
„eine sichere Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und den Käufern aufbauen“.
Das ist nicht richtig. PayPal behält vielmehr vertragswidrig Gelder des Kunden ein, um das Risiko von Rückabwicklungen im Zusammenhang mit dem viel beworbenen „Käuferschutz“ auf den Verkäufer abzuwälzen. Oder aus anderen Gründen. Solche letztlich willkürlichen Einbehalte sind zwar durch die AGB des Bezahldienstes erlaubt. Diese AGB jedoch dürften (und dies bestätigen mir zahlreiche Kundenberichte im Internet) regelmäßig einer gerichtlichen Überprüfung durch deutsche Gerichte nicht standhalten. Denn der allein von Ansichten, Meinungen und nicht näher dargelegten Unternehmensgrundsätzen des Finanzdienstleisters abhängige Einbehalt von Kundengeldern verstößt meines Erachtens offensichtlich gegen § 307 Abs. 2 BGB. Denn der Finanzdienstleister stellt sich auf die Seite der Handelsplattform Ebay und behält ein, ohne dies in irgendeiner Weise begründen zu wollen/müssen. Damit verstößt PayPal nicht nur gegen den Grundsatz des Bankgeschäfts, das Geschäft des Kunden (Kunde ist eigentlich Ebay, mit den Einlagenguthaben der Teilnehmer verdient PayPal nur zusätzliches Geld) nicht zum eigenen- zu machen. Vielmehr stellt meines Erachtens dieses Verhalten möglicherweise sogar eine strafbare Veruntreuung oder Unterschlagung dar. Die Bank, welche (ohne selbst offene Forderungen gegen den Kunden zu haben) mal eben so die Auszahlung von Guthaben verweigern darf, die möchte ich sehen.
PayPal hat mich längste Zeit als Kunden gehabt. Und das EU-Mitglied Luxemburg, das mit Ebay und PayPal beide Dienste beherbergt und mit seinen absurd niedrigen Umsatzsteuersätzen in meinen Augen so eine Art „Finanzdienstleistungsparadies“ im EU-Raum darstellt, sollte zumindest ansatzweise die europäischen Richtlinien über Verbraucherschutz beachten. Eine Verbandsklage oder einen Verbraucherschutzverein scheint es in Luxemburg jedenfalls nicht zu geben. Und noch absurder wird diese Posse, wenn man weiß, dass PayPal Deutschland mit seiner EDV im Europarc Dreilinden sitzt, unmittelbar vor den Toren Berlins.
Eine Petition gegen das Geschäftsgebaren von PayPal kann man bei avaaz.org zeichnen.