Recht zweiter Klasse

Im Jahre 1999 habe ich über Recht zweiter Klasse geschrieben. Das hat mir die erfolglose Abmahnung eines Kollegen eingebracht, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig war. 7 Rechtschreibfehler auf 5 Absätzen Email hatte das damals.
Die Anwaltskammer Berlin schrieb mir dann einen unengagierten Brief, in dem die Rede war von einem grenzwertigen Internetauftritt.
Auch heute noch stehe ich dazu. Soll sich bitte kein wackerer Einzelanwalt auf den Schlips getreten fühlen. Es ist nur einfach ein anderes (und auch subjektiv für den Anwalt besseres-) Arbeiten als Spezialist. Und da ich jetzt den Internetauftritt der Kanzlei dringend renovieren muss (ich mache ja kaum noch normale Mieterberatung, sondern vertrete überwiegend die andere Seite) wollte ich dieses kleine Schätzchen der 90er Jahre noch in’s Weblog retten, bevor es dem Redesign der Kanzlei-Site zum Opfer fällt.
Und jedes Mal, wenn ich beim Warten auf eine Mietsache den genervten Anwalt des Handykunden gegen den gelangweilten Anwalt des Mobilfunkanbieters antreten sehe, ist es wieder da, das Recht zweiter Klasse.